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Beteiligung in der Raumordnung

An den Raum und seine Ressourcen werden vielfältige Nutzungsansprüche gestellt: Dazu zählen beispielsweise der Bau von Straßen und Siedlungen, die Anlage von Schienenwegen und Energieleitungen, land- und forstwirtschaftliche Nutzungen oder auch die Ausweisung von Standorten für Industrie, Gewerbe, Handel und Freizeitinfrastruktur. Die raumbezogenen Nutzungsinteressen werden durch ein gestuftes Planungssystem auf europäischer, Bundes-, Landes- und Ortsebene gesteuert. Raumordnung bezeichnet die zusammenfassende, überörtliche und überfachliche Planung zur Ordnung, Entwicklung und Sicherung des Raumes auf unterschiedlichen Planungsebenen. Auf allen Ebenen können Fragen der Umweltverträglichkeit und des Klimaschutzes von hoher Bedeutung sein.

Wenden Sie sich bei Anliegen oder Einwänden gegen ein geplantes Projekt an die zuständige Behörde bzw. Kommune - sie teilt Ihnen gerne das Zeitfenster und den formalen Weg mit, in dem Sie Ihre Bedenken innerhalb des Verfahrens äußern können.

Beim Landkreis Emsland etwa finden Sie Hinweise zu einzelnen Projekten in der Rubrik "Aktuell" unter dem Punkt "Regionalplanung".  


 

Landes-Raumordnungsprogramm

Im Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) wird die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Landes in den Grundzügen dargelegt. Die letzte, umfangreiche Änderung des LROP wurde im Januar 2008 von der Landesregierung als Verordnung beschlossen. Es besteht aus einer beschreibenden und einer zeichnerischen Darstellung:

Der Textteil enthält die Ziele der Raumordnung, die in nachfolgenden Planungen beachtet werden müssen. Er beinhaltet zudem Grundsätze für die eine Berücksichtigungspflicht gilt.

Der Kartenteil enthält räumlich konkretisierte, verbindliche Festlegungen insbesondere zur Zentrenstruktur und zu Vorranggebieten beispielsweise für Natura 2000, für die Rohstoffgewinnung, für Verkehrswege oder auch für die Trinkwassergewinnung.

Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden von der Aufstellung des Landes-Raumordnungsprogramms unterrichtet; ihnen wird Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsprogramms und seiner Begründung gegeben.

Die aktuelle Fassung des Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP 2012) ist seit dem 03.10.2012 wirksam.

Aktuell befindet sich das LROP 2012 in der Fortschreibung.


Regionales Raumordnungsprogramm (RROP)

Die Regionalen Raumordnungsprogramme stehen inhaltlich zwischen dem Landes-Raumordnungsprogramm und den gemeindlichen Bauleitplänen. Sie legen die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung für den Planungsraum fest. Die Regionalen Raumordnungsprogramme müssen die textlich und zeichnerisch festgelegten Ziele des Landes-Raumordnungsprogramms übernehmen. Die Karte im Maßstab 1:50 000 konkretisiert die Festlegungen des LROP. Darüber hinaus können die regionalen Programme gebietsspezifische eigene Planungsziele enthalten. Inhaltliche Schwerpunkte sind in der Regel die Festlegung der Grundzentren d.h. derjenigen Zentralen Orte in den Gemeinden und Samtgemeinden, an denen die Einrichtungen für die Versorgung der Bürger mit den Dingen des täglichen Bedarfs (Grundversorgung) konzentriert werden,Aussagen zur Bereitstellung von regional bedeutsamen Wohn- und Gewerbeflächen,die Festlegung von Nutzungsvorrängen zur Sicherung intakter Lebens- und Wirtschaftsräume und der natürlichen Lebensgrundlagen.

Regionale Raumordnungsprogramme entfalten für die raumbedeutsamen Planungen eine starke Steuerungs- und Bindungswirkung. Sie müssen daher aktuell gehalten und problembezogen fortgeschrieben werden, sofern sich wesentliche Rahmenbedingungen und Nutzungsansprüche ändern. Im Niedersächsischen Raumordnungsgesetz (NROG) ist festgeschrieben, dass spätestens alle 10 Jahre eine Überprüfung der Regionalen Raumordnungsprogramme auf ihre Aktualität stattfinden muss.

Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden von der Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms unterrichtet; ihnen wird Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsprogramms und seiner Begründung gegeben.

Die Regionalen Raumordnungsprogramme werden von dem jeweils zuständigen politischen Vertretungsgremium (Kreistag) als Satzung beschlossen und von der oberen Landesplanungsbehörde (Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems mit Sitz in Oldenburg) genehmigt.

Die aktuelle Fassung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2010 für den Landkreis Emsland (RROP 2010) ist seit dem 31.05.2011 wirksam.

Aktuell befindet sich das RROP 2010 im sachlichen Teilabschnitt Energie in der Fortschreibung.


Raumordnungsverfahren

An unseren Lebensraum und seine Nutzung werden vielfältige Ansprüche gestellt. Dazu gehören Straßen jeder Art, Schienen, die landwirtschaftliche Nutzung, Industrie oder die Energieversorgung. Auch unsere Freizeit, Gewerbe und Handel, öffentlicher Nahverkehr bedürfen einer abgestimmten Infrastruktur. Örtlich wie europäisch werden diese Raumansprüche in gestuften Planungsverfahren gesteuert. Eine frühzeitige Stufe bei diesen raumbedeutsamen Planungen sowie Maßnahmen mit überörtlichen Auswirkungen ist das Raumordnungsverfahren.

Inhaltlich geht es dabei um die Prüfung der Übereinstimmung des Vorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung, einer Prüfung der Umweltverträglichkeit sowie der Abstimmung des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten. Die Umsetzung der unterschiedlichsten Anforderungen an den Raum muss daher bei gleichzeitiger Nachhaltigkeit der Maßnahme auch immer soziale, ökonomische und ökologische Kriterien miteinander vereinbaren. Das Raumordnungsverfahren ist das Abstimmungsinstrument dazu.

Einem Raumordnungsverfahren vorausgehend sind Antragsberatungen sowie eine Antragskonferenz. Daran schließt sich später die offizielle Einleitung des Raumordnungsverfahrens an.

An diesem Punkt haben die Öffentlichkeit sowie Behörden die Möglichkeit, sich mittels Stellungnahmen zu dem Vorhaben zu äußern.

Im nachfolgenden Erörterungstermin, der gemeinsam mit dem Vorhabenträger, den Trägern öffentlicher Belange und der Plangenehmigungsbehörde durchgeführt wird, werden die einzelnen Positionen sowie die zuvor ausgewerteten schriftlichen Stellungnahmen aller Betroffenen diskutiert.

Den Abschluss des Raumordnungsverfahrens bildet die sogenannte „Landesplanerische Feststellung". Dabei trifft die zuständige Landesplanungsbehörde unter Einbezug der Planunterlagen, dem Ergebnis des Beteiligungsverfahrens ihre Entscheidung zur Durchführung des Raumordnungsverfahrens.

Das letzte vom Landkreis Emsland abgeschlossene Verfahren ist das Raumordnungsverfahren für den niedersächsischen Abschnitt der geplanten 380-kV-Leitung von Dörpen West zum Niederrhein (23. Januar 2013).

 

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